Zwangsversteigerungen im Rhein-Lahn-Kreis
Im Rhein-Lahn-Kreis sind 5 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine im Rhein-Lahn-Kreis
- Einfamilienhaus3. November 2026Einfamilienhaus in Hol56379 HolAmtsgericht Diez21.400 €
- Einfamilienhaus13. November 2026Einfamilienhaus in St. Goarshausen56346 St. GoarshausenAmtsgericht St. Goar286.000 €
- Einfamilienhaus24. November 2026Einfamilienhaus in Flacht65558 FlachtAmtsgericht Diez147.600 €
- unbebautes Grundstück24. November 2026unbebautes Grundstück in Arzbach56337 ArzbachAmtsgericht Lahnstein35.000 €
- Einfamilienhaus, Garage16. Februar 2027Einfamilienhaus, Garage in Hahnstätten65623 HahnstättenAmtsgericht Diez425.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen im Rhein-Lahn-Kreis
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es im Rhein-Lahn-Kreis?
Stand 3. Oktober 2026 sind im Rhein-Lahn-Kreis 5 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin im Rhein-Lahn-Kreis?
Der nächste Termin ist am 3. November 2026 um 12:30: Einfamilienhaus in Hol, Amtsgericht Diez.
Welche Amtsgerichte sind im Rhein-Lahn-Kreis zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei 3 Amtsgerichten: Diez, St. Goar, Lahnstein. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte im Rhein-Lahn-Kreis?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 147.600 € (5 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.